Fortschreibungsverfahren des
Flächennutzungsplans 2020


Anlass der Flächennutzungsplanfortschreibung

Der gültige Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen wurde 1979 rechtswirksam. Die ihm zugrunde liegenden Bestands- und Prognosedaten sowie die Ziele der Stadtentwicklung stammen aus den 70er Jahren. Veränderte Rahmenbedingungen in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Umwelt und Verkehr erfordern neue Zielsetzungen für die Stadtentwicklung, um den Bürgerinnen und Bürgern qualitativ hochwertige Lebensbedingungen zu sichern und zu schaffen. Darüber hinaus haben sich inzwischen die gesetzlichen und inhaltlichen Rahmenbedingungen auf allen Ebenen der räumlichen Planung geändert (Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bundesnaturschutzgesetz, Landesnaturschutzgesetz, usw.).

Durch zahlreiche Änderungsverfahren ist der Flächennutzungsplan in Teilbereichen zwar immer wieder an veränderte Entwicklungen angepasst worden, ein zukunftsorientiertes, planvolles Handeln erfordert jedoch einen vorausschauenden Gesamtplan.

Der Nachbarschaftsverband Reutlingen-Tübingen wurde von seinen Mitgliedsgemeinden beauftragt, das Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einzuleiten. Am 09.10.2003 hat die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands die Aufstellung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2020 beschlossen. Außerdem beauftragte sie die Geschäftsstelle, die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu erarbeiten.

Verfahrensablauf

Das Fortschreibungsverfahren befindet sich derzeit vor dem Stadium der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Seite ausdrucken
Nach oben